{"id":12480,"date":"2015-04-29T10:41:11","date_gmt":"2015-04-29T08:41:11","guid":{"rendered":"https:\/\/wp.icsl.at\/?page_id=12480"},"modified":"2023-02-22T13:48:08","modified_gmt":"2023-02-22T12:48:08","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/icsl.at\/de\/rechtliches\/allgemeine-geschaftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-background-position:left top;--awb-border-sizes-top:0px;--awb-border-sizes-bottom:0px;--awb-border-sizes-left:0px;--awb-border-sizes-right:0px;--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-padding-top:20px;--awb-padding-right:0px;--awb-padding-bottom:20px;--awb-padding-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last fusion-column-no-min-height\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-margin-bottom:0px;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p><b>All<\/b><b>ge<\/b><b>meine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/b> <b>f\u00fcr Unternehmer \u2013 ICSL<\/b><\/p>\n<h1>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pr\u00e4ambel<\/h1>\n<p>ICSL GmbH (nachfolgend \u201eICSL\u201c genannt) ist ein international t\u00e4tiges Unternehmen, das L\u00f6sungen zum Schutz und zur sicheren \u00dcbertragung von Informationen, sowie zum Schutz von Identit\u00e4ten anbietet. Darunter fallen u.a. hochsichere und beh\u00f6rdentaugliche Sprach-, Datenverschl\u00fcsselungs- und \u00dcbertragungssysteme, hochsichere Sicherheitstoken und deren Integration, L\u00f6sungen zur Stabilisierung und Gew\u00e4hrleistung der Kommunikation von mobilen Endger\u00e4ten, Datensicherheitsl\u00f6sungen f\u00fcr Unternehmen, Jammingl\u00f6sungen f\u00fcr Beh\u00f6rden, Services zur Lauschabwehr; Analysen, Beratung und Trainings komplettieren den Unternehmensbereich Kommunikations- und Datensicherheit.<\/p>\n<p>ICSL verf\u00fcgt \u00fcber eine eigene Entwicklungsabteilung f\u00fcr Crypto-, Sicherheits- und Kommunikationsl\u00f6sungen und macht auch die Distribution, das Training, sowie Maintenance und Support f\u00fcr verschiedenste Hersteller von hochtechnologischen Sicherheitsprodukten.<\/p>\n<p>Historisch bedingt ist ein mittlerweile abgekoppelter Gesch\u00e4ftsbereich der ICSL die Entwicklung, der Aufbau, sowie die Reorganisation von Unternehmen im ITK Bereich f\u00fcr neue innovative L\u00f6sungen. Daraus resultiert aus den Arbeiten der letzten Jahre ein 28 L\u00e4nder umspannendes Reseller-Netzwerk im ITK Bereich, das auch neuen Technologiepartnern die M\u00f6glichkeit eines raschen Markttests und Roll-Outs f\u00fcr L\u00f6sungen bietet; sowie eine IT-Abteilung, die Produktivit\u00e4tstools und Tools zur vereinfachten Verwaltung von Unternehmen und Sales, bis hin zu umfassenden Webportalen entwickelt.<\/p>\n<p>Der \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Teil des Produkt- und Dienstleistungskataloges von ICSL in der jeweils g\u00fcltigen Fassung kann jederzeit auf der Homepage von ICSL eingesehen werden.<\/p>\n<h1>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geltungsbereich<\/h1>\n<p>2.1<b> <\/b>F\u00fcr s\u00e4mtliche Lieferungen und Dienstleistungen der ICSL gegen\u00fcber ihren Kunden sowie daraus resultierender Rechte und Pflichten gelten die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB), sofern nicht im Einzelfall speziellere Regelungen \u2013 insbesondere bez\u00fcglich Leistungsumfang, Gew\u00e4hrleistung, Haftung und Service- bzw. Supportleistungen \u2013 eines Zulieferers vorgehen.<\/p>\n<p>2.2<b> <\/b>Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich ICSL ausdr\u00fccklich und schriftlich unterwirft. Die AGB von ICSL kommen demnach auch dann zur Anwendung, wenn ICSL in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen und Dienstleistungen vorbehaltlos erbringt.<\/p>\n<p>2.3 Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Unternehmern und ICSL. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist, wer ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbst\u00e4ndiger wirtschaftlicher T\u00e4tigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Dieser Unternehmerbegriff entspricht \u00a71 UGB<b>. <\/b>Gem. \u00a71 KSchG gelten juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts immer als Unternehmer.<\/p>\n<p>2.4<b> <\/b>Diese AGB gelten auch f\u00fcr k\u00fcnftige Gesch\u00e4fte zwischen den Vertragsparteien, auch wenn bei diesen nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.<\/p>\n<h1>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Angebot und Vertragsabschluss<\/h1>\n<p>3.1<b> <\/b>Von ICSL erstellte Angebote sind dem Kunden gegen\u00fcber unverbindlich, es sei denn es kommt in der Folge zum Vertragsabschluss.<\/p>\n<p>3.2<b> <\/b>Ein Vertragsverh\u00e4ltnis kommt zustande, wenn ICSL nach Zugang einer Bestellung oder eines Auftrages dem Kunden eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung ausstellt und\/oder wenn der Kunde die ihm im Angebot auferlegten Auflagen erf\u00fcllt hat (Leistung von Voraus- oder Anzahlungen, Beibringung geeigneter Sicherungsmittel oder Bonit\u00e4tsnachweise). Erst nach Erf\u00fcllung dieser oder weiterer schriftlich vereinbarter Auflagen (wie z.B. Zolldeklarationen, Ausfuhrgenehmigungen) ist ICSL zur Lieferung verpflichtet. (Es steht ICSL nach eigenem Ermessen bzw. nach Absprache mit dem Kunden aber frei, dennoch zu liefern.)<\/p>\n<p>3.3 Dauerschuldverh\u00e4ltnisse (Vertr\u00e4ge \u00fcber Produktmieten, Wartungs- (Maintenance-)vertr\u00e4ge o.\u00e4.) fangen mit Zugang einer RFS-Meldung (\u201eready for service\u201c) oder Freischaltemeldung an den Kunden an zu laufen (produktabh\u00e4ngige Abweichungen sind m\u00f6glich bzw. k\u00f6nnen mit dem Kunden individuell vereinbart werden).<\/p>\n<p>3.4<b> <\/b>F\u00fcr Inhalt und Umfang des Auftrages sind allein das schriftliche Angebot und allenfalls die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung und sich darauf beziehende schriftliche Vereinbarungen der Parteien ma\u00dfgeblich. Angaben in Prospekten, Katalogen und anderem Verkaufsmaterial sind f\u00fcr ICSL nur bindend, wenn in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich darauf Bezug genommen wird. Dar\u00fcber hinausgehende Eigenschaften des Vertragsgegenstandes schuldet ICSL nicht. Darstellungen in Testprogrammen, in Produkt- und Projektbeschreibungen, bei Pr\u00e4sentationen, und dgl. sind keine Eigenschaftszusagen. Eigenschaftszusagen bed\u00fcrfen einer ausdr\u00fccklichen und schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/p>\n<p>3.5<b> <\/b>\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn ICSL die ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung hierzu erteilt. Sofern durch derartige \u00c4nderungen oder durch Umst\u00e4nde, die ICSL zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht bekannt waren, zus\u00e4tzliche Kosten entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>3.6 Bildet die Lieferung von Software den Gegenstand des Vertrages, so umfasst die Lieferung das auf den bezeichneten Anlagen ausf\u00fchrbare Softwareprogramm und eine Programmbeschreibung, die entweder auf einem Datentr\u00e4ger geliefert wird oder online auf der Homepage von ICSL heruntergeladen werden kann. Die Rechte an den Programmen und an der Dokumentation verbleiben zur G\u00e4nze bei ICSL bzw. im Falle der Lieferung von Drittsoftware, beim Eigent\u00fcmer der jeweiligen Software, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anderes vereinbart wurde.<\/p>\n<h1>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Durchf\u00fchrung des Vertrages<\/h1>\n<p>4.1 Der Kunde hat ICSL alle f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Leistungen relevanten Daten und sonstigen Informationen vollst\u00e4ndig zur Kenntnis zu bringen, auf seine Kosten zur Verf\u00fcgung zu stellen und allf\u00e4llig erforderliche Zustimmungen Dritter einzuholen. Sollten sich diesbez\u00fcglich im Laufe der Vertragsdurchf\u00fchrung \u00c4nderungen ergeben, so ist der Kunde zur unverz\u00fcglichen Mitteilung an ICSL verpflichtet. ICSL ist nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Angaben auf ihre Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den infolge fehlerhafter oder unvollst\u00e4ndiger Information seitens des Kunden.<\/p>\n<p>4.2<b> <\/b>Soweit nicht im Einzelfall anderes vereinbart wurde, haben s\u00e4mtliche Mitteilungen des Kunden an ICSL grunds\u00e4tzlich schriftlich auf elektronischem Weg zu erfolgen; s\u00e4mtliche Mitteilungen bzw. Mahnungen von ICSL an den Kunden erfolgen an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse.<\/p>\n<p>4.3<b> <\/b>Der Kunde hat \u00c4nderungen seines Namens oder seiner E-Mail-Adresse ICSL umgehend schriftlich mitzuteilen, solange das vertragsgegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft nicht beiderseitig vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt ist. Erfolgt keine \u00c4nderungsmeldung, gelten Mitteilungen als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Sollte der Kunde keine elektronische Zustellung w\u00fcnschen, hat er dies ICSL ausdr\u00fccklich schriftlich mitzuteilen, seine Zustelladresse bekanntzugeben und s\u00e4mtliche anfallende Geb\u00fchren zu tragen. \u00c4nderungsanfragen in Bezug auf Rechnungen k\u00f6nnen den F\u00e4lligkeitszeitpunkt derselben nicht hinausz\u00f6gern.<\/p>\n<p>4.4 Wird nach Abschluss eines Vertrages erkennbar, dass der Anspruch von ICSL auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Kunden gef\u00e4hrdet wird, stehen ICSL die Rechte gem\u00e4\u00df \u00a71052 Abs. 2 ABGB zu, d.h. ICSL kann bei Gef\u00e4hrdung der Gegenleistung Sicherstellung vom Kunden verlangen. In diesem Fall ist ICSL berechtigt, alle noch nicht f\u00e4lligen Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden f\u00e4llig zu stellen.<\/p>\n<p>4.5<b> <\/b>Die Nutzung oder der Bezug einzelner (Software-)Produkte kann eine Netzverbindung erforderlich machen; bez\u00fcglich etwaig n\u00f6tiger und nicht im Leistungsumfang enthaltener Endger\u00e4te (PC, Smartphone, etc.) sowie zu den genauen technischen Anforderungen vgl. den auf der Homepage von ICSL bereitgestellten Dienstleistungskatalog. Netzverbindung und Endger\u00e4t sind vom Kunden bereitzustellen. ICSL haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen die durch Dritte herbeigef\u00fchrt werden oder f\u00fcr den Fall, dass Dritte eine n\u00f6tige Netzdienstleistung in gewissen Regionen nicht zur Verf\u00fcgung stellen oder auch ben\u00f6tigte Netzdienstleistungen einzelnen Kunden verweigern oder vorhandene disablen.<\/p>\n<p>4.6<b> <\/b>ICSL unterstellt die Nutzung seiner Dienstleistungsangebote einer Fair-Use-Policy. Dadurch wird sichergestellt, dass die verf\u00fcgbare \u00dcbertragungskapazit\u00e4t fair auf alle Benutzer verteilt wird.<\/p>\n<h1>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Entgelt, Zahlungsverzug<\/h1>\n<p>5.1<b> <\/b>Alle Preise richten sich nach den Preislisten von ICSL in der jeweils aktuellen Fassung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die vereinbarten Preise grunds\u00e4tzlich als Nettopreise in Euro ab Lager bzw. EXW (gem. Incoterms 2010) ohne Verpackung und Verladung. Werden im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben, tr\u00e4gt diese der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Kunden gew\u00fcnschte Transportversicherung gesondert verrechnet.<\/p>\n<p>5.2 Die Einhaltung der vereinbarten Preise setzt voraus, dass die der Vereinbarung zugrunde gelegten Positionen unver\u00e4ndert bleiben und ohne von ICSL zu vertretenden Behinderungen erbracht werden k\u00f6nnen. Nachtr\u00e4gliche unvorhersehbare Erweiterungen und \u00c4nderungen, die zu einem Mehraufwand f\u00fchren, hat der Kunde zus\u00e4tzlich zu verg\u00fcten. \u00c4ndern sich sp\u00e4ter als 6 Wochen nach Vertragsabschluss Abgaben, Bezugskosten oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, ist ICSL in entsprechendem Umfang zu einer Preis\u00e4nderung berechtigt.<\/p>\n<p>5.3<b> <\/b>Der Kunde ist verpflichtet, eine An- und Vorauszahlung, deren H\u00f6he ein Drittel der Auftragssumme betr\u00e4gt, zu leisten, sofern zwischen den Parteien bzw. im Angebot nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. ICSL ist nur bei fristgerechtem Einlangen der An- bzw. Vorauszahlung zur Leistung verpflichtet.<\/p>\n<p>5.4 Entgelte, die sich aus Dienstleistungsvereinbarungen (Vertr\u00e4ge \u00fcber Produktmieten, Wartungs- (Maintenance-)vertr\u00e4ge, Softwarelizenzvertr\u00e4ge etc.) ergeben, sind immer f\u00fcr ein Jahr im Voraus zu entrichten.<\/p>\n<p>5.5<b> <\/b>Vereinbarte Entgelte (die An- bzw. Vorauszahlung sowie der Restkaufpreis, Mieten, Software und\/oder Maintenance Fees etc.) sind binnen 14 Tagen nach dem jeweiligen Rechnungserhalt (respektive Order-Confirmation) auf das Konto von ICSL zu \u00fcberweisen, wobei der Kunde die Kosten des Zahlungsverkehrs tr\u00e4gt.<\/p>\n<p>5.6 Ein allf\u00e4llig vereinbartes Skonto bezieht sich stets auf den Netto-Rechnungsbetrag und setzt den vollst\u00e4ndigen Ausgleich aller f\u00e4lligen Verbindlichkeiten des Kunden im Zeitpunkt der Skontogew\u00e4hrung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.<\/p>\n<p>5.7<b> <\/b>Der Kunde verpflichtet sich f\u00fcr den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die ICSL entstehenden Mahn- und Inkassospesen sowie s\u00e4mtliche sonstige zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten \u2013 sofern sie in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zur betriebenen Forderung stehen \u2013 zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassob\u00fcros, die ICSL dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die H\u00f6chsts\u00e4tze der Inkassob\u00fcros geb\u00fchrenden Verg\u00fctungen laut Verordnung des BMWA \u00fcberschreiten, zu ersetzen. Dar\u00fcber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend h\u00f6here Zinsen auf allf\u00e4lligen Kreditkonten von ICSL anfallen, unabh\u00e4ngig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. ICSL ist weiters berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 12% p.a. (vom Brutto-Rechnungsbetrag) ab F\u00e4lligkeitstag zu verrechnen (vgl. auch 6.6).<\/p>\n<p>5.8 Hat der Kunde mit ICSL eine Dienstleistungsvereinbarung geschlossen und befindet Kunde in Zahlungsverzug, ist ICSL berechtigt, den Kunden nach erfolgter Mahnung und Setzung einer 2-w\u00f6chigen Nachfrist unter Androhung einer Sperre von den vereinbarten Dienstleistungen auszuschlie\u00dfen. Der Kunde ist in diesem Fall aber dennoch verpflichtet, die Geb\u00fchren f\u00fcr die vereinbarten Dienstleistungen bis zum Ablauf des K\u00fcndigungsverzichts zu entrichten.<\/p>\n<p>5.9 ICSL beh\u00e4lt sich vor, im Falle eines Zahlungsverzuges \u2013 nach vorangegangener Mahnung des Kunden \u2013 vor, den Kreditschutzverband von 1870 (KSV) zu informieren. Hierf\u00fcr werden Name, Geburtsdatum und Anschrift des Kunden sowie der offene Saldo an die Warenkreditevidenz des KSV von 1870 weitergeleitet.<\/p>\n<p>5.10<b> <\/b>Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt.<\/p>\n<p>5.11<b> <\/b>Der Kunde ist nicht berechtigt, mit offenen Forderungen gegen ICSL aufzurechnen.<\/p>\n<p>5.12 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von gegen\u00fcber ICSL behaupteten Anspr\u00fcchen zur\u00fcckzuhalten oder zu reduzieren.<\/p>\n<p>5.13 Dem Kunden steht die Unsicherheitseinrede sowie die Einrede des nicht geh\u00f6rig erf\u00fcllten Vertrages gem. \u00a71052 ABGB nicht zu.<\/p>\n<h1>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Lieferung, Versand, Gefahr\u00fcbergang<\/h1>\n<p>6.1<b> <\/b>Liefertermine, die nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind unverbindlich. Eine von ICSL verbindlich angegebene Lieferfrist beginnt mit der Abkl\u00e4rung aller technischen und sonst relevanten Fragen sowie der Erf\u00fcllung allf\u00e4lliger Auflagen (Ausfuhrgenehmigungen, Zolldeklarationen) oder sonstiger (Mitwirkungs-)Pflichten durch den Kunden (vgl. 4.1, 5.3), insbesondere der Leistung der An- bzw. Vorauszahlung.<\/p>\n<p>6.2 Im Falle unverbindlicher Liefertermine tritt Verzug erst ein, wenn der Kunde ICSL unter Angabe einer angemessenen Nachfrist abmahnt, diese Frist erfolglos abl\u00e4uft und die weiteren gesetzlichen Verzugsvoraussetzungen vorliegen.<\/p>\n<p>6.3 Der<b> <\/b>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferungen von ICSL ist der Sitz von ICSL. Der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die von ICSL zu erbringenden Dienstleistungen richtet sich nach dem Inhalt des jeweiligen Vertrages; im Zweifelsfall ist der Sitz von ICSL ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>6.4 Bei Bestellung von Waren bestimmt ICSL Versandweg und \u2013mittel, sowie Transportf\u00fchrer, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart worden ist. F\u00fcr Versicherung der Ware oder zus\u00e4tzliche Verpackung, Schutz- und\/oder Transporthilfsmittel w\u00e4hrend des Transports sorgt ICSL nur auf Wunsch bzw. Weisung und Kosten des Kunden.<\/p>\n<p>6.5<b> <\/b>Im Falle h\u00f6herer Gewalt ruhen die vertraglichen Verpflichtungen beider Vertragsparteien. Als F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt gelten auch Arbeitsk\u00e4mpfe in eigenen und fremden Betrieben, Transportverz\u00f6gerungen, Maschinenbruch, produktionsbedingte Ausf\u00e4lle, die von ICSL nicht zu vertreten sind, hoheitliche Ma\u00dfnahmen und sonstige von keiner der Parteien zu vertretende Umst\u00e4nde.<\/p>\n<p>6.6<b> <\/b>Versandbereit gemeldete Ware hat der Kunde unverz\u00fcglich zu \u00fcbernehmen. Ger\u00e4t der Kunde mit der \u00dcbernahme der Ware in Verzug oder verweigert er die Annahme der Lieferung, so ist der Kunde verpflichtet, ICSL Ersatz zu leisten. ICSL ist berechtigt, auf Abnahme der Lieferung zu bestehen, sowie einen angemessenen Schadenersatz f\u00fcr die dadurch entstandenen Aufw\u00e4nde (Transport-, Handling-, Lagerkosten) zu verlangen. (Zu den weiteren Folgen des Verzuges vgl. die Regelungen in 5.6)<\/p>\n<p>6.7<b> <\/b>Mit der \u00dcbergabe an den Transportf\u00fchrer bzw. mit Beginn der Lagerung geht die Gefahr auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<p>6.8<b> <\/b>Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden, aus von ihm zu vertretenden Gr\u00fcnden oder aufgrund h\u00f6herer Gewalt verz\u00f6gert, so geht vom Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr f\u00fcr die Zeit der Verz\u00f6gerung auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<p>6.9 Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie allf\u00e4llige Anst\u00e4nde aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h1>7.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eigentumsvorbehalt<\/h1>\n<p>7.1 Die Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von ICSL, sofern nicht ausdr\u00fccklich und schriftlich anderes mit dem Kunden vereinbart wurde.<\/p>\n<p>7.2 Der Kunde ist verpflichtet, s\u00e4mtliche rechtliche Vorkehrungen zur Sicherung und zum Schutz vom Eigentum von ICSL zu treffen, d.h. insbesondere ist eine Weiterver\u00e4u\u00dferung, Verpf\u00e4ndung, Sicherheits\u00fcbertragung oder sonstige Verwertung, Umgestaltung oder Verarbeitung der Ware untersagt. (In diesem Falle gelten die Punkte 7.3 bis 7.8 nicht)<\/p>\n<p>7.3 Nach individueller Vereinbarung zwischen dem Kunden und ICSL und nach Unterzeichnung eines von ICSL vorgelegten Reseller Agreements oder eines sonstigen Vertriebs- oder Distributionsvertrages durch den Kunden, ist der Kunde berechtigt, die Vorbehaltsware unter Einhaltung der Regelungen des Reseller Agreements bzw. des sonstigen Vertriebs- oder Distributionsvertrages sowie der Punkte 7.4 ff dieser AGB zu verkaufen.<\/p>\n<p>7.4 Im Falle der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware durch den Kunden gilt die Kaufpreisforderung einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Sicherheiten gegen die Abnehmer des Kunden schon jetzt als an ICSL abgetreten.<\/p>\n<p>7.5 Auf Verlangen von ICSL ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an ICSL zu unterrichten und ICSL die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu geben.<\/p>\n<p>7.6 Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung einzuziehen. Diese Einziehungserm\u00e4chtigung erlischt im Fall des Widerrufs seitens ICSL, sp\u00e4testens aber bei Zahlungsverzug oder Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Kunden bzw. Ablehnung der Er\u00f6ffnung mangels Masse. Vom Widerrufsrecht wird ICSL nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch von ICSL aus diesem oder anderen Vertr\u00e4gen mit dem Kunden durch dessen mangelnde Zahlungsf\u00e4higkeit gef\u00e4hrdet wird.<\/p>\n<p>7.7 Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist \u00fcber sein Verm\u00f6gen die Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt bzw. wurde die Er\u00f6ffnung mangels Masse abgelehnt, darf der Kunde nicht mehr \u00fcber die Vorbehaltsware verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>7.8 ICSL ist in einem solchen Fall berechtigt vom Vertrag sowie vom Reseller Agreement bzw. des sonstigen Vertriebs- oder Distributionsvertrages zur\u00fcckzutreten, ohne dem Kunden zuvor eine Frist f\u00fcr die Leistungserbringung setzen zu m\u00fcssen. Aber auch ohne zur\u00fcckzutreten ist ICSL berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen oder die Befugnis des Kunden zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung zu widerrufen.<\/p>\n<h1>8.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Immaterialg\u00fcterrechte<\/h1>\n<p>8.1<b> <\/b>Vorhandenes und in die Entwicklung der jeweiligen Vertragsleistung eingebrachtes oder im Zuge der Vertragsleistung entwickeltes Know-how, Ideen, Erfindungen und Patente bleiben im ausschlie\u00dflichen geistigen Eigentum von ICSL.<\/p>\n<p>8.2<b> <\/b>Inhalt und Konzept des von ICSL erstellten Angebotes bleiben im geistigen Eigentum von ICSL, der allein s\u00e4mtliche Nutzungsrechte zustehen. Sofern kein Vertrag mit ICSL zustande kommt, hat der Kunde s\u00e4mtliche Projektunterlagen und Ausarbeitungen zur\u00fcckzugeben. Der Kunde darf \u2013 auch bei Zustandekommen eines Vertrages \u2013 das Angebot und allf\u00e4llige andere Projektunterlagen ohne die ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung von ICSL weder vervielf\u00e4ltigen, noch Dritten zug\u00e4nglich machen. Umgekehrt wird auch ICSL den Inhalt und das Konzept des Angebotes nicht an Dritte weitergeben.<\/p>\n<p>8.3 S\u00e4mtliche das Projekt betreffende Aufzeichnungen, Unterlagen, Ausarbeitungen und sonstige Dokumente, die dem anderen Vertragspartner \u2013 in welcher Form auch immer \u2013 \u00fcbermittelt wurden, bleiben im ausschlie\u00dflichen Eigentum der \u00fcbermittelnden Partei. Sie sind von der erhaltenden Partei als vertraulich zu behandeln, ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Dauer w\u00e4hrend des Vertrages zu verwenden und auf Wunsch der anderen Partei unverz\u00fcglich zur\u00fcckzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet f\u00fcnf Jahre nach Beendigung der jeweiligen Gesch\u00e4ftsbeziehung (bzw. richtet sich nach einem etwaigen individuellen bzw. projektbezogenen Non-Disclosure Agreement). Sollte der Kunde \u2013 nach vorheriger Genehmigung durch ICSL \u2013 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten \u00fcbertragen, so hat der Kunde die vorgesehene Geheimhaltungspflicht auf diesen zu \u00fcberbinden.<\/p>\n<p>8.4 Werden einer Leistung von ICSL Angaben, Dokumente oder Pl\u00e4ne von Seiten des Kunden oder von Dritten, mit dem Kunden in Zusammenhang stehenden Personen zugrunde gelegt, ist der Kunde verpflichtet, f\u00fcr die Einr\u00e4umung s\u00e4mtlicher zur Werknutzung erforderlicher Urheberrechte Sorgen zu tragen.<\/p>\n<p>8.5<b> <\/b>Der Kunde erh\u00e4lt bei Erf\u00fcllung seiner finanziellen Pflichten aus dem Vertrag f\u00fcr die Laufzeit des Vertrages folgende Nutzungsrechte:<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine nicht exklusive, nicht \u00fcbertragbare Werknutzungsbewilligung zur Nutzung aller f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung relevanten Ideen, des Know-how und der Erfindungen von ICSL, egal ob patentiert oder nicht, zur Erf\u00fcllung des Vertragszweckes, jedoch f\u00fcr keine anderen Zwecke;<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0\u00a0 das Recht zur Nutzung der f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung relevanten Hardware und sonstigen Ergebnisse, Unterlagen und Dokumentationen von ICSL, wobei der Kunde verpflichtet ist, s\u00e4mtliche von ICSL zur Verf\u00fcgung gestellte Projektunterlagen als vertraulich zu behandeln sowie<\/p>\n<p>c)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 das nicht<br \/>\nausschlie\u00dfliche, nicht exklusive, widerrufliche, un\u00fcbertragbare, beschr\u00e4nkte Recht zur Nutzung etwaiger Vertragssoftware und der im Zuge der Anwendung erstellten Updates, Features, neuen Technologien, dazugeh\u00f6rigen Dokumentationen und dgl. f\u00fcr die im jeweiligen Vertrag mit dem Kunden nach Typ, Anzahl und Aufstellungsort definierte Hardware. Als \u201eNutzung\u201c gelten insbesondere die Installation und das Ausf\u00fchren etwaiger Vertragssoftware durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die f\u00fcr die Nutzung etwaiger Software \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um Software von ICSL oder von Dritten , die von ICSL angeboten wird, handelt \u2013 geltenden Lizenzbedingungen und allf\u00e4lligen Nutzungsbestimmungen einzuhalten und jede Weitergabe oder Vervielf\u00e4ltigung der Software zu unterlassen. Der Kunde wird ICSL bei Verst\u00f6\u00dfen schad- und klaglos halten.<\/p>\n<p>8.6<b> <\/b>Zu jeder anderen Form der Nutzung, insbesondere der Ver\u00f6ffentlichung, der Weitergabe oder des Zug\u00e4nglichmachens an zur Nutzung unberechtigte Dritte oder zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Unterlizenzierung ist der Kunde nicht berechtigt, es sei denn, im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag wird ausdr\u00fccklich anderes vereinbart. Der Kunde ist weiters nicht berechtigt, Softwarekomponenten auch nur teilweise r\u00fcckumzuwandeln (zu dekompilieren) oder unter Nutzung von Softwarekomponenten als Vorlage, \u00e4hnliche zu entwickeln. Die Einhaltung dieser Bestimmung stellt eine wesentliche Vertragspflicht dar. Bei Versto\u00df gegen diese Regelung, verpflichtet sich der Kunde, eine Mindestvertragsstrafe in H\u00f6he des 10fachen Auftragswertes zu entrichten, unbeschadet weiterer Anspr\u00fcche von ICSL bzw. \u2013 im Falle der Lieferung von Drittsoftware \u2013 von sonstigen Lizenzgebern.<\/p>\n<p>8.7 Der Kunde ist verpflichtet, Eigentumshinweise, Markenzeichen, Netzkennzeichnungen und dgl., die an den gelieferten Vertragsgegenst\u00e4nden angebracht oder diesen beigef\u00fcgt sind, weder zu entfernen, noch zu bearbeiten, noch zu ver\u00e4ndern, noch unleserlich zu machen.<\/p>\n<p>8.8<b> <\/b>ICSL sichert zu, dass ihr keine Umst\u00e4nde bekannt sind, insbesondere keine Schutzrechte Dritter, die es erschweren oder unzul\u00e4ssig machen, die Vertragsgegenst\u00e4nde zu entwickeln, zu erzeugen oder zu vertreiben.<\/p>\n<p>8.9<b> <\/b>Wird der Kunde bei gew\u00f6hnlichem Gebrauch des Vertragsgegenstandes wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter in Anspruch genommen, so hat er ICSL dar\u00fcber sofort (binnen zwei Werktagen) schriftlich in Kenntnis setzen. Er wird sich gegen\u00fcber dem Anspruchsteller aller \u00c4u\u00dferungen, Anerkenntnisse oder gar Regelungsvorschl\u00e4ge vorenthalten. ICSL wird den Anspruch abwehren oder den Vertragsgegenstand entsprechend umbauen. Sollte dem Kunden die vertragsm\u00e4\u00dfige Nutzung des Produkts aufgrund eines Eingriffs in bestehende Schutzrechte Dritter auf Dauer untersagt werden, so wird ICSL je nach Wirtschaftlichkeit<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 den Vertragsgegenstand so modifizieren, dass keine Rechtsverletzung erfolgt;<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die notwendigen Rechte an den verletzten Schutzrechten f\u00fcr den Kunden erwerben.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht m\u00f6glich, hat der Kunde auf Verlangen von ICSL unverz\u00fcglich das Original und etwaige Kopien des Vertragsgegenstandes einschlie\u00dflich \u00fcberlassener Unterlagen zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>Hiermit sind alle Anspr\u00fcche des Kunden bez\u00fcglich der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts, unter Ausschluss jeder weitergehenden Verpflichtung von ICSL, abschlie\u00dfend geregelt.<\/p>\n<p>8.10<b> <\/b>Abgesehen von der vorstehenden Regelung, \u00fcbernimmt ICSL keinerlei Haftung f\u00fcr Abkommen oder Vergleiche, die der Kunde ohne die ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung von ICSL abgeschlossen hat sowie in Bezug auf Verfahren, die (auch) andere, als die von ICSL verkauften und erzeugten Produkte betreffen.<\/p>\n<p>8.11<b> <\/b>Der Kunde h\u00e4lt ICSL bei Verletzungen von Schutzrechten Dritter schad- und klaglos<\/p>\n<p>in Bezug auf:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vertragsgegenst\u00e4nde, die ausschlie\u00dflich auf der Grundlage von Zeichnungen, Pl\u00e4nen oder anderen Vorgaben des Kunden erstellt wurden;<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Komponenten, Teile und dgl., die ICSL vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellt wurden;<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Anspr\u00fcche, die aus dem Einbau, Gebrauch, der Entwicklung oder \u00c4nderung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden oder durch einen vom Kunden beauftragten Dritten herr\u00fchren.<\/p>\n<h1>9.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gew\u00e4hrleistung<\/h1>\n<p>9.1<b> <\/b>ICSL leistet Gew\u00e4hr, dass sich der jeweilige Vertragsgegenstand am Liefertag in betriebsbereitem Zustand befindet und die im Vertrag ausdr\u00fccklich bedungenen bzw. sonst gew\u00f6hnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat. Angaben in Prospekten, Katalogen und anderem Verkaufsmaterial sind f\u00fcr ICSL nur bindend, wenn in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich darauf Bezug genommen wird. Dar\u00fcber hinausgehende Eigenschaften des Vertragsgegenstandes schuldet ICSL nicht. Darstellungen in Testprogrammen, in Produkt- und Projektbeschreibungen, bei Pr\u00e4sentationen und dergleichen sind keine Eigenschaftszusagen. Eigenschaftszusagen bed\u00fcrfen einer ausdr\u00fccklichen und schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/p>\n<p>ICSL leistet Gew\u00e4hr f\u00fcr die Integrit\u00e4t (Unver\u00e4nderbarkeit), Reproduzierbarkeit und Vertraulichkeit der eingestellten Urkunden, soweit diese im Einflussbereich von ICSL liegen.<\/p>\n<p>9.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverz\u00fcglich nach Erhalt auf M\u00e4ngel zu untersuchen und allf\u00e4llige M\u00e4ngel binnen 14 Werktagen schriftlich und detailliert gegen\u00fcber ICSL zu r\u00fcgen. Sp\u00e4ter entdeckte versteckte M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich zu r\u00fcgen. Bei Nichtbefolgung der Pr\u00fcfungs- und R\u00fcgepflicht sind die Anspr\u00fcche des Kunden auf Gew\u00e4hrleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels sowie aus einem Irrtum \u00fcber die Mangelfreiheit der Sache verwirkt.<\/p>\n<p>9.3 Im Falle von Beanstandungen hat der Kunde ICSL unverz\u00fcglich Gelegenheit zur \u00dcberpr\u00fcfung der beanstandeten Ware zu geben. Auf Verlangen ist ICSL die beanstandete Ware auf Kosten von ICSL zu \u00fcbermitteln. Im Fall unberechtigter Beanstandungen ist der Kunde verpflichtet, ICSL auf dessen Verlangen die mit der \u00dcberpr\u00fcfung der Ware verbundenen Kosten (Transport, \u00dcberpr\u00fcfungsaufwand) zu ersetzen.<\/p>\n<p>9.4 Soweit ein von ICSL zu vertretender Mangel vorliegt, wird ICSL diesen nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung oder Austausch beheben. Wandlung und Preisminderung sind nur nach Ermessen von ICSL m\u00f6glich. Werden im Fall der Nachbesserung Neuteile eingesetzt und erh\u00f6ht sich dadurch der gemeine Wert der Ware, so hat der Kunde ICSL diese Werterh\u00f6hung zu ersetzen.<\/p>\n<p>9.5 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt zw\u00f6lf Monate ab \u00dcbergabe, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist kann abh\u00e4ngig vom Produkt variieren.<\/p>\n<p>9.6 Der Beweis, dass der Mangel bei \u00dcbergabe der Ware vorhanden war, obliegt \u2013 auch innerhalb der ersten 6 Monate nach \u00dcbergabe \u2013 dem Kunden. Die Beweislastumkehr gem\u00e4\u00df \u00a7924 Satz 2 ABGB ist somit ausgeschlossen.<\/p>\n<p>9.7 \u00dcber diese Regelung hinausgehende Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere Anspr\u00fcche auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Der Ersatz von Anspr\u00fcchen und Nachteilen, die nicht in der Mangelhaftigkeit der Ware selbst liegen, sondern Folge dieser Mangelhaftigkeit sind, werden ausgeschlossen.<\/p>\n<p>9.8 Jedenfalls keine Gew\u00e4hr wird u.a. \u00fcbernommen bei<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Fehlern, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den, die au\u00dferhalb des Einflussbereiches von ICSL liegen<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ungeeigneter oder unsachgem\u00e4\u00dfer Verwendung oder Behandlung,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder einen Dritten,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Betriebsbedingungen,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 nat\u00fcrlicher Abnutzung und \u00dcberbeanspruchung,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Einsatz ungeeigneter Betriebsmaterialien und Bearbeitung durch den Kunden mit Erzeugnissen anderer Herkunft,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verletzung von Schutzrechten Dritter, die dadurch entstehen, dass ICSL nach vom Kunden \u00fcbergebenen Zeichnungen und Bestimmungen erzeugt und geliefert hat,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 vom Kunden oder dritter Seite vorgenommenen Programm\u00e4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder sonstigen Eingriffen,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verseuchung der Software durch Computerviren beim Kunden oder durch St\u00f6rung der Ausf\u00fchrbarkeit der Programme durch \u00c4nderungen im System des Kunden (z.B. schadhafte Drittsoftware, die nicht von ICSL an den Kunden geliefert wurde)<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verwendung mit Erzeugnissen und\/oder Software anderer Herkunft,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datentr\u00e4ger,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nichtfunktionieren der Netzverbindungen,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Transportsch\u00e4den etc.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus \u00fcbernimmt ICSL keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dass etwaig gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden entspricht (es sei denn, dies wurde ausdr\u00fccklich und schriftlich zum Vertragsinhalt erhoben),<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dass Programme\/Software ununterbrochen und fehlerfrei laufen,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dass die angebotene Software mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet oder<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dass alle etwaigen Softwarefehler behoben werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>9.9<b> <\/b>Die Gew\u00e4hrleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung von ICSL der Kunde selbst oder ein nicht ausdr\u00fccklich erm\u00e4chtigter Dritter am Vertragsgegenstand \u00c4nderungen, Instandsetzungen oder Adaptierungen vornimmt. Rechnungen hierf\u00fcr werden nicht anerkannt.<\/p>\n<p>9.10<b> <\/b>ICSL kann den Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen beschr\u00e4nken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung des generellen Servicebetriebes sowie der Netzintegrit\u00e4t, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender St\u00f6rungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.<\/p>\n<p>9.11<b> <\/b>Dem Kunden sind die wesentlichen Funktionsmerkmale des Vertragsgegenstandes bekannt. Er hat sich \u00fcber alle notwendigen Umst\u00e4nde, \u00fcber die m\u00f6glichen Risiken im Zusammenhang mit EDV-Projekten allgemein und mit dem konkreten Projekt im Besonderen informiert. \u00dcber Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsabschluss durch Mitarbeiter von ICSL oder durch fachkundige Dritte beraten lassen. Der Kunde tr\u00e4gt demnach das Risiko, dass der Vertragsgegenstand seinen W\u00fcnschen und Bed\u00fcrfnissen entspricht, die entsprechenden Systemvoraussetzungen beim Kunden gegeben sind und der Vertragsgegenstand mit der Infrastruktur des Kunden kompatibel ist.<\/p>\n<h1>10.\u00a0 Haftung<\/h1>\n<p>10.1<b> <\/b>ICSL haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den an der gelieferten Ware selbst und wenn Vorsatz, grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nachgewiesen werden, nicht jedoch f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf leicht fahrl\u00e4ssiges Verhalten von ICSL zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Sonstige und weitergehende Anspr\u00fcche des Kunden, insbesondere f\u00fcr entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Mangelfolgesch\u00e4den, Verm\u00f6genssch\u00e4den, Zinsverluste und von Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter auch aus dem Titel der Produkthaftung gegen ICSL sind in jedem Fall ausgeschlossen.<\/p>\n<p>10.2 Der Schadenersatz ist der H\u00f6he nach mit dem dreifachen Auftragswert, maximal jedoch mit \u20ac10.000,00 beschr\u00e4nkt, soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich anderes vereinbart ist. Auftragswert ist das Entgelt f\u00fcr die Lieferung des Vertragsgegenstandes.<\/p>\n<p>10.3 Die Haftung f\u00fcr Personensch\u00e4den und die gesetzliche Produkthaftung bleiben von der vorstehenden Haftungsregelung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>10.4<b> <\/b>Insbesondere haftet ICSL nicht f\u00fcr die Folgen von St\u00f6rungen und Unterbrechungen durch unvorhergesehene und au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde, wie z.B. h\u00f6here Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe in eigenen und fremden Betrieben, Transportverz\u00f6gerungen, Maschinenbruch, produktionsbedingte Ausf\u00e4lle, die nicht von ICSL zu vertreten sind, hoheitliche Ma\u00dfnahmen, Unterbrechungen oder sonstige M\u00e4ngel der direkten oder indirekten Netzverbindung, f\u00fcr Handlungen Dritter im Netzbereich sowie sonstige von keiner Partei zu vertretenden Umst\u00e4nde oder notwendige und zweckdienliche technische Ma\u00dfnahmen (z.B. Wartung).<\/p>\n<p>10.5<b> <\/b>ICSL ist zur regelm\u00e4\u00dfigen Datensicherung im erforderlichen Umfang verpflichtet. Insbesondere hat ICSL die seinem Zugriff unterliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Ver\u00e4nderung sowie sonstige nicht autorisierte Zugriffe und Angriffe, gleich welcher Art durch Dritte zu sch\u00fctzen. Hierzu ergreift ICSL die nach dem neuesten Stand bew\u00e4hrter Technik geeigneten Ma\u00dfnahmen in erforderlichem Umfang, insbesondere zum Schutz gegen Viren und sonstige schadhafte Programme oder Programmroutinen sowie sonstige Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Einrichtung. ICSL ist jedoch nicht daf\u00fcr verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Der Kunde erkennt an, dass nicht s\u00e4mtliche m\u00f6gliche Formen von Angriffen abgewendet werden k\u00f6nnen \u2013 insbesondere wenn es um zuk\u00fcnftige, heute noch nicht bekannte Angriffsarten geht \u2013 und dass die Verantwortung von ICSL nur gem\u00e4\u00df der branchen\u00fcblichen und zumutbaren Praktiken besteht, insbesondere da nicht alle Netzkomponenten im Einflussbereich von ICSL liegen und die Endger\u00e4te des Kunden und die darauf laufenden Applikationen sowie das Netzwerk, in das der Kunde eingebunden ist, nicht von ICSL abgesichert werden k\u00f6nnen oder auf diese Komponenten seitens ICSL Einfluss genommen werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>10.6 ICSL liefert bestimmte Produkte nur an Milit\u00e4rs, Polizeieinheiten, Beh\u00f6rden und Regierungen (Details k\u00f6nnen dem Produkt- und Dienstleistungskatalog von ICSL entnommen werden) und ausschlie\u00dflich f\u00fcr professionellen Einsatz. Sollte ein Kunde trotz des Hinweises von ICSL solch ein Produkt dennoch f\u00fcr andere als die vorgesehenen Zwecke verwenden, wird er ICSL bei s\u00e4mtlichen daraus entstehenden Sch\u00e4den und\/oder Anspr\u00fcchen Dritter schad- und klaglos halten.<\/p>\n<p>10.7 Der Kunde hat alle geltenden Richtlinien, Verordnungen und Gesetze der Republik \u00d6sterreich sowie die Gesetze desjenigen Landes einzuhalten, in dem das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung verwendet wird; einschlie\u00dflich aber nicht beschr\u00e4nkt auf Anti-Korruptionsgesetze, Anti-Mafia-Gesetze, Anti-Terror-Gesetze sowie solche Regelungen zur Bek\u00e4mpfung von Korruption und Geldw\u00e4sche sowie Gesetze zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Weiters wird der Kunde die \u00f6ffentlichen Netze in keiner Weise beeintr\u00e4chtigen. ICSL haftet nicht f\u00fcr den Fall, dass der Kunde sich nicht an diese Regelung h\u00e4lt.<\/p>\n<p>10.8 F\u00fcr den Fall, dass der Kunde zur Verwendung von ICSL angebotener Produkte oder Dienstleistungen ein \u2013 vom Kunden selbst beizustellendes \u2013 Endger\u00e4t ben\u00f6tigt, haftet ICSL nicht f\u00fcr die Funktionst\u00fcchtigkeit des Endger\u00e4tes.<\/p>\n<p>10.9 ICSL betreibt die angebotenen Dienstleistungen unter dem Gesichtspunkt h\u00f6chstm\u00f6glicher Sorgfalt, Zuverl\u00e4ssigkeit und Verf\u00fcgbarkeit. ICSL \u00fcbernimmt jedoch au\u00dferhalb der Bestimmungen des \u00a79 Produkthaftungsgesetz keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass diese Dienste ohne Unterbrechungen zug\u00e4nglich sind, dass die gew\u00fcnschten Verbindungen immer hergestellt werden k\u00f6nnen oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.<\/p>\n<p>10.10 ICSL geht bei der Aufstellung und\/oder \u00dcberpr\u00fcfung von Firewalls mit gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vor. ICSL weist jedoch ausdr\u00fccklich darauf hin, dass absolute Sicherheit (100%) von Firewall-Systemen nicht gew\u00e4hrleistet werden kann. Eine Haftung von ICSL aus dem Titel der Gew\u00e4hrleistung oder des Schadenersatzes f\u00fcr allf\u00e4llige Nachteile, die dadurch entstehen, dass das beim Auftraggeber installierte Firewall-System umgangen oder au\u00dfer Funktion gesetzt wird, ist deshalb ausgeschlossen.<\/p>\n<p>10.11<b> <\/b>ICSL ist nicht verpflichtet, eingestellte und\/oder \u00fcbermittelten Daten und Dokumente inhaltlich, auf ihre Richtigkeit oder Vollst\u00e4ndigkeit hin zu \u00fcberpr\u00fcfen und haftet demnach auch nicht f\u00fcr den Inhalt, die Richtigkeit und die Vollst\u00e4ndigkeit \u00fcbermittelter Daten und Dokumente oder f\u00fcr den Inhalt und die Vollst\u00e4ndigkeit von Daten und Dokumenten, die durch die Dienstleistungen von ICSL zug\u00e4nglich gemacht werden. ICSL haftet nicht f\u00fcr Handlungen Dritter im Netzbereich und \u00fcbernimmt keinerlei Verantwortung f\u00fcr Sch\u00e4den, die Dritte dem Kunden im Zuge des Netzbetriebes oder durch dessen Ausfall zuf\u00fcgen.<\/p>\n<p>10.12 Die Schadenersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren in der in 9.5 genannten Frist. In F\u00e4llen vors\u00e4tzlicher Verletzung oder grob fahrl\u00e4ssiger Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen von M\u00e4ngeln ebenso wie Schadenersatzanspr\u00fcchen nach dem PHG gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsvorschriften.<\/p>\n<p>10.13 Soweit die Haftung beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung von Mitarbeitern, Angestellten, Vertretern und Erf\u00fcllungsgehilfen von ICSL.<\/p>\n<h1>11.\u00a0 R\u00fcckgabe von Testger\u00e4ten<\/h1>\n<p>11.1 F\u00fcr den Fall, dass der Kunde mit ICSL die M\u00f6glichkeit der \u00dcberlassung eines Produktes zum Zweck des Testens individuell vereinbart hat, und der Kunde mit der Retournierung der allf\u00e4lligen Testger\u00e4te oder Systeme, die ihm f\u00fcr eine eingeschr\u00e4nkte Nutzung oder einen kurzen Testzeitraum \u00fcberlassen waren, in Verzug ger\u00e4t, so ist ICSL unbeschadet sonstiger Vereinbarungen berechtigt, f\u00fcr den Zeitraum, der den bedungenen Testzeitraum \u00fcberschreitet, eine aliquote Nutzungsgeb\u00fchr in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>11.2 Diese Nutzungsgeb\u00fchr richtet sich entweder nach der betriebsgew\u00f6hnlichen Nutzungsdauer oder nach der Gew\u00e4hrleistungsdauer des \u00fcberlassenen Ger\u00e4tes. Bei Ger\u00e4ten und Systemen, die eine spezielle Inbetriebnahme durch den Kunden erfordern \u2013 hier seien exemplarisch aufgef\u00fchrt: die Personalisierung von Smartcards durch die Erfassung von Fingerprints auf dem Ger\u00e4t selbst \u2013 bedeutet diese f\u00fcr ICSL eine Einschr\u00e4nkung in der Weiterverwertung und dem Weiterverkauf dieser Ger\u00e4te. In einem solchen Falle ist die ICSL berechtigt, den bedungenen Preis f\u00fcr die Ger\u00e4te gem\u00e4\u00df Preisliste oder Vereinbarung komplett in Rechnung zu stellen und dem Kunden diese Ger\u00e4te somit endg\u00fcltig zur weiteren Verwendungen zu \u00fcberlassen.<\/p>\n<h1>12.\u00a0 Abtretung von Rechten und Pflichten, Rechts\u00fcbergang<\/h1>\n<p>12.1<b> <\/b>Die \u00dcbertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden an Dritte sowie die \u00dcbertragung des gesamten Vertrages auf einen Dritten bedarf der vorherigen ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung durch ICSL. Dies gilt auch f\u00fcr die sonstige Einr\u00e4umung eines Rechtes \u2013 wie etwa die Lizenz- und Sublizenzvergabe, die nur nach individueller schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und ICSL, z.B. in Form eines Reseller Agreements, zul\u00e4ssig ist \u2013 sowie jede sonstige Verf\u00fcgung tats\u00e4chlicher oder rechtlicher Art \u00fcber den Vertrag in seiner Gesamtheit oder in Teilen.<\/p>\n<p>12.2<b> <\/b>Hat ICSL einer Weiternutzung der erbrachten Leistung durch Dritte zugestimmt, so gehen die jeweiligen Rechte und Pflichten auf den Dritten \u00fcber. Ungeachtet dessen bleibt der Kunde f\u00fcr alle Verbindlichkeiten aus dem Zeitraum vor der \u00dcbertragung ICSL gegen\u00fcber verantwortlich. Au\u00dferdem stellt der Kunde ICSL im Fall der Verletzung des Vertrages durch den Dritten schad- und klaglos und tritt bereits jetzt alle aus der \u00dcbertragung resultierenden Anspr\u00fcche einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Sicherheiten gegen den Abnehmer des Kunden zur Sicherung der Zahlungsforderung an ICSL ab.<\/p>\n<p>12.3<b> <\/b>ICSL ist berechtigt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Dritte nach vorheriger Verst\u00e4ndigung des Kunden mit der Durchf\u00fchrung des Vertrages oder einzelner vertraglicher Leistungen zu beauftragen, wobei dadurch das Interesse des Kunden nicht beeintr\u00e4chtigt werden darf.<\/p>\n<p>12.4 ICSL ebenso ist berechtigt, einzelne Rechte aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Kunden und ICSL auf der Grundlage der \u00a7\u00a71392 ff ABGB (Forderungszession) an Dritte weiterzugeben.<\/p>\n<p>12.5<b> <\/b>S\u00e4mtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen auf den jeweiligen Rechtsnachfolger \u00fcber. Sofern es sich nicht um eine Universalsukzession handelt, ist jeder Vertragspartner verpflichtet, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an den Rechtsnachfolger zu \u00fcberbinden.<\/p>\n<h1>13.\u00a0 Vertragsdauer<\/h1>\n<p>13.1<b> <\/b>Dienstleistungsvertr\u00e4ge (z.B. Produktmieten, Softwarelizenzvertr\u00e4ge oder Maintenancevertr\u00e4ge) sind grunds\u00e4tzlich unbefristet.<\/p>\n<p>13.2 Es gilt jedoch als vereinbart, dass beide Parteien ausdr\u00fccklich auf die K\u00fcndigung vor Ablauf von zwei (2) Jahren verzichten, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Die genaue Dauer des K\u00fcndigungsverzichts kann abh\u00e4ngig von der Art der Dienstleistung variieren.<\/p>\n<p>13.3 Jede Partei kann eine unbefristete Dienstleistungsvereinbarung durch eingeschriebenen Brief an die jeweils andere Partei unter Einhaltung einer 90-t\u00e4gigen Frist vor Ablauf des K\u00fcndigungsverzichts k\u00fcndigen, wobei das Datum des Poststempels gilt.<\/p>\n<p>13.4 Sofern der Kunde die Dienstleistungsvereinbarung nicht rechtzeitig unter Einhaltung der oben genannten Frist aufk\u00fcndigt, verl\u00e4ngert sich diese automatisch um (1) weiteres Jahr.<\/p>\n<p>13.5<b> <\/b>Von den vorstehenden Regelungen unber\u00fchrt bleibt das unverzichtbare Recht auf K\u00fcndigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Handlungsunf\u00e4higkeit des anderen Vertragspartners, der Versto\u00df gegen gesetzliche Vorschriften, sowie die Nicht- oder Schlechterf\u00fcllung des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages. ICSL ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag wegen Tod des Kunden, Zahlungsverzug trotz Nachfristsetzung, Nichterbringung der An- bzw. Vorauszahlung oder etwaiger Dienstleistungsgeb\u00fchren sowie allf\u00e4llig vereinbarter Sicherheitsleistungen, Verdacht auf Missbrauch der Dienstleistungen oder grober M\u00e4ngel des Kunden bei der Erf\u00fcllung seiner Mitwirkungspflichten oder Verletzung sonstiger wesentlicher Vertragspflichten zu k\u00fcndigen. In diesem Fall hat ICSL Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen bis zum K\u00fcndigungszeitpunkt und auf Ersatz etwaiger Stehzeiten oder frustrierter Aufwendungen danach.<\/p>\n<p>13.6 Die \u00c4nderung des Firmen- oder Markennamens von ICSL oder die \u00c4nderung der Eigentumsverh\u00e4ltnisse am Unternehmen von ICSL gelten nicht als wichtiger Grund und berechtigen den Kunden somit nicht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung.<\/p>\n<p>13.7<b> <\/b>Will eine Vertragspartei aus sonstigen Gr\u00fcnden den Vertrag vorzeitig aufl\u00f6sen, so gilt dieser mit der schriftlicher Annahme der Erkl\u00e4rung durch die andere Partei unter den im folgenden Absatz genannten Bedingungen als aufgel\u00f6st.<\/p>\n<p>13.8<b> <\/b>Bei vorzeitiger Aufl\u00f6sung des Vertrages durch den Kunden und Annahme durch ICSL, hat ICSL Anspruch auf Bezahlung der laufenden Entgelte (Lizenzgeb\u00fchren, Geb\u00fchren f\u00fcr die sonstigen vertraglich vereinbarten Dienstleistungen), die f\u00fcr die Dauer des K\u00fcndigungsverzichtes bzw. bis zum Ablauf der Befristung noch zu zahlen gewesen w\u00e4ren sowie einer einmaligen Abschlagszahlung f\u00fcr Vorteile (z.B. Rabatte bei vereinbartem K\u00fcndigungsverzicht), es sei denn, der Kunde kann den Nachweis erbringen, dass ICSL ein Verschulden (grob fahrl\u00e4ssiges oder vors\u00e4tzliches Verhalten) an der vorzeitigen Vertragsaufl\u00f6sung trifft. Die H\u00f6he der Abschlagszahlung kann der jeweils aktuellen Preisliste von ICSL entnommen werden.<\/p>\n<p>13.9<b> <\/b>Auch nach vollst\u00e4ndiger Erf\u00fcllung durch beide Parteien und nach Beendigung aller Dauerschuldverh\u00e4ltnisse bleiben die Bestimmungen betreffend Geheimhaltung, Datenschutz und Informationspflichten f\u00fcr weitere f\u00fcnf Jahre in Kraft. Dasselbe gilt sinngem\u00e4\u00df f\u00fcr den Fall, dass der Vertrag aus anderen Gr\u00fcnden aufh\u00f6rt zu bestehen.<\/p>\n<h1>14.\u00a0 Export<\/h1>\n<p>14.1 Sollte der Kunde die Ware exportieren, so tr\u00e4gt er die Verantwortung f\u00fcr die Einhaltung der ma\u00dfgeblichen nationalen und internationalen gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde hat insbesondere auf seine Kosten die ma\u00dfgebliche Exportgenehmigung einzuholen.<\/p>\n<p>14.2 Bei Einreise in andere L\u00e4nder \u2013 egal ob EU oder Drittl\u00e4nder \u2013 hat der Kunde die einschl\u00e4gigen Gesetze des jeweiligen Einreiselandes, die etwaige von ICSL angebotene Produkte betreffen, zu beachten. Sollte sich der Kunde nicht daran halten, wird er ICSL f\u00fcr alle daraus resultierenden Folgen schad- und klaglos halten.<\/p>\n<p>14.3 Sofern der Kunde seinen Sitz au\u00dferhalb der EU hat, steht die Lieferverpflichtung von ICSL unter dem Vorbehalt der Zul\u00e4ssigkeit nach den \u00f6sterreichischen und ma\u00dfgeblichen internationalen gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen.<\/p>\n<h1>15.\u00a0 Ausfuhrnachweis, Umsatzsteuer<\/h1>\n<p>15.1 Holt ein Kunde, der nicht in \u00d6sterreich ans\u00e4ssig ist (ausl\u00e4ndischer Abnehmer), oder dessen Beauftragter, Ware ab oder bef\u00f6rdert oder versendet er sie in ein Drittland, so hat der Kunde ICSL den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen.<\/p>\n<p>15.2 Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Kunde die f\u00fcr die ausgef\u00fchrte Lieferung innerhalb \u00d6sterreichs geltende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.<\/p>\n<p>15.3 Bei Lieferungen von \u00d6sterreich in andere EU-Mitgliedstaaten hat der Kunde ICSL vor der Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchf\u00fchrt. Andernfalls hat er f\u00fcr die Lieferungen von ICSL zus\u00e4tzlich zum Kaufpreis den von ICSL geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.<\/p>\n<h1>16.\u00a0 Finanzierung<\/h1>\n<p>16.1 ICSL bietet seinen Kunden auch die M\u00f6glichkeit, einige ICSL Produkte zu leasen.<\/p>\n<p>16.2 ICSL bietet die Leasingoption in Zusammenarbeit mit einem Leasingpartner an. Die Leasingkonditionen werden von diesem Partner vorgegeben. ICSL kann dem Kunden daher auch nicht garantieren, dass ein Leasingvertrag zustande kommt \u2013 dies richtet sich insbesondere nach der Bonit\u00e4t des Kunden.<\/p>\n<p>16.3 Die von ICSL angef\u00fchrte Kalkulation der m\u00f6glichen Leasingraten ist unverbindlich. Die Leasingraten werden f\u00fcr jeden Kunden individuell berechnet und ergeben sich aus verschiedenen Faktoren (Bonit\u00e4t des Kunden, Dauer des Leasingvertrags, Wert der Produkte etc.).<\/p>\n<p>16.4 Sollte sich der Kunde f\u00fcr die Leasingoption entscheiden, stimmt er zu, dass, im Rahmen der Pr\u00fcfung, ob der Leasingvertrag mit dem Partnerunternehmen von ICSL zustande kommt, seine Daten (Name, Anschrift etc.) an das Partnerunternehmen weitergegeben werden. Weiters stimmt er einer Bonit\u00e4tspr\u00fcfung durch das Partnerunternehmen zu.<\/p>\n<p>16.5 ICSL haftet nicht f\u00fcr etwaige Anspr\u00fcche aus dem Leasingvertrag.<\/p>\n<h1>17.\u00a0 Datenschutz<\/h1>\n<p>17.1 Diese Datenschutzbestimmungen gelten f\u00fcr alle Produkte, Dienstleistungen und Websites von ICSL, assoziierten Firmen und Partnerunternehmen.<\/p>\n<p>17.2 Personenbezogene Daten werden von ICSL nur dann und nur in dem Umfang erhoben, wie sie der Kunde ICSL durch aktive Eingabe mit seiner Kenntnis und freiwillig zur Verf\u00fcgung stellt. Insbesondere erfolgt eine Verarbeitung und Nutzung dieser personenbezogenen Daten nur soweit dies zur Durchf\u00fchrung des Dienstes sowie f\u00fcr die Abwicklung von Anfragen oder Bestellungen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften angeordnet bzw. erlaubt ist.<\/p>\n<p>17.3 Nur im Falle, dass der Kunde seine ausdr\u00fcckliche Einwilligung erteilt hat, erfolgt eine Nutzung dieser personenbezogenen Daten f\u00fcr Zwecke der Werbung, insbesondere als Referenz auf der Internetseite von ICSL unter <a href=\"http:\/\/www.icsl.at\/\">www.icsl.at<\/a> mit Firmenname und Logo, sowie zur Gestaltung der Dienste von ICSL.<\/p>\n<p>17.4 Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Widerruf hinsichtlich einer erteilten Einwilligung.<\/p>\n<p>17.5 Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ohne die Einwilligung des Kunden nur dann, wenn ICSL hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Eine Verkn\u00fcpfung dieser Daten mit anderen Daten erfolgt nicht.<\/p>\n<p>17.6 Der Kunde hat das Recht, jederzeit kostenlos \u00fcber seine bei ICSL gespeicherten Daten \u2013 das sind diejenigen Daten, die der Kunde ICSL freiwillig im Rahmen einer Anfrage oder Bestellung gegeben hat \u2013 Auskunft zu verlangen. Der Kunde hat weiters das Recht, allf\u00e4llige an ICSL \u00fcbermittelte personenbezogene Daten, jederzeit l\u00f6schen zu lassen. Davon ausgenommen sind jedoch Daten, die die Grundlage einer bestehenden Gesch\u00e4ftsbeziehung bilden. Um eine L\u00f6schung der personenbezogenen Daten zu verlangen, gen\u00fcgt es seitens des Kunden, schriftlich an ICSL heranzutreten (E-Mail, einfacher Brief).<\/p>\n<p>17.7 Die Vertragsparteien beachten die einschl\u00e4gigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und werden die notwendigen Sicherheitsma\u00dfnahmen iSd. \u00a714DSG 2000 treffen.<\/p>\n<h1>18.\u00a0 Salvatorische Klausel<\/h1>\n<p>Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so ber\u00fchrt dies nicht die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regeln treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<h1>19.\u00a0 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht<\/h1>\n<p>19.1 Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten aus Vertr\u00e4gen mit dem Kunden ist das Handelsgericht Wien. ICSL ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.<\/p>\n<p>19.2 F\u00fcr die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt \u00f6sterreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last fusion-column-no-min-height\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-margin-bottom:0px;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-widget-area awb-widget-area-element fusion-widget-area-1 fusion-content-widget-area legal_widget\" style=\"--awb-title-size:13px;--awb-background-color:#e9eaee;--awb-title-color:#333333;--awb-padding:0px 0px 0px 0px;\"><div id=\"sidebar-navigation-5\" class=\"widget icl_sidebar_navigation\"><\/div><div class=\"fusion-additional-widget-content\"><\/div><\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"parent":12474,"menu_order":2,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"side-navigation.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-12480","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v26.7 - 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